Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lichtblick Fotostudio Wien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Lichtblick Fotostudio Wien, Mariahilfer Straße 45, 1060 Wien, Austria (nachfolgend „Fotostudio“ oder „Anbieter“), insbesondere für Businessporträts, Familien- und Kinderfotografie, Bewerbungsfotos, Produktfotografie, Image- und Werbefotografie sowie Paar- und Portraitshootings.
Mit der Buchung, Beauftragung oder Inanspruchnahme von Leistungen von Lichtblick Fotostudio Wien erkennt die Kundin bzw. der Kunde diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn sie vom Fotostudio ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und Lichtblick Fotostudio Wien. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung bestätigt, ein Angebot angenommen oder eine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Die AGB gelten sowohl für Privatkundinnen und Privatkunden als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt. Bei Unternehmergeschäften können zwingende gesetzliche Bestimmungen ergänzend Anwendung finden.
2. Leistungsumfang
Lichtblick Fotostudio Wien bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Businessporträts
- Familien- und Kinderfotografie
- Bewerbungsfotos
- Produktfotografie
- Image- und Werbefotografie
- Paar- und Portraitshootings
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Dazu können insbesondere die Dauer des Shootings, Anzahl und Art der Bilddateien, Retuscheleistungen, Nutzungsrechte sowie Lieferform und Lieferzeit gehören.
Das Fotostudio ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen der Kundin bzw. des Kunden unzumutbar beeinträchtigt werden.
Änderungen im Ablauf eines Shootings, insbesondere aus technischen, organisatorischen oder wetterbedingten Gründen bei Außenaufnahmen, bleiben vorbehalten, sofern sie zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich gefährden.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere gewünschte Motive, Verwendungszweck der Bilder, Terminwünsche, besondere Anforderungen sowie etwaige gesundheitliche oder organisatorische Besonderheiten.
Die Kundin bzw. der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- vereinbarte Termine pünktlich wahrgenommen werden,
- mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Requisiten oder Produkte rechtzeitig und in geeignetem Zustand bereitgestellt werden,
- bei Minderjährigen die erforderliche Einwilligung der gesetzlichen Vertretung vorliegt,
- bei Aufnahmen in Räumlichkeiten oder an Orten Dritter die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Fotostudio übernommen wurde,
- keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Hausrechte, verletzt werden.
Bei Shootings mit Kindern liegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Termins bei der begleitenden erwachsenen Person, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, das Fotostudio über besondere Risiken, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Shootings relevant sein könnten.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Soweit gesetzlich erforderlich, verstehen sich Preise inklusive Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unmittelbar nach Leistungserbringung oder nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Das Fotostudio kann bei bestimmten Aufträgen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Ein Auftrag beginnt erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Akzeptierte Zahlungsarten werden im Einzelfall bekanntgegeben. Bei Zahlungsverzug ist Lichtblick Fotostudio Wien berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnspesen geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Kundin bzw. dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Fotostudio ausdrücklich anerkannt wurden.
5. Stornierung und Rückerstattung
Terminabsagen oder -verschiebungen sind dem Fotostudio so früh wie möglich mitzuteilen. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten Stornobedingungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten folgende Grundsätze:
- Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin: keine Stornogebühr, sofern keine bereits angefallenen Fremdkosten entstanden sind.
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin: das Fotostudio kann eine angemessene Stornogebühr verlangen, insbesondere zur Abdeckung reservierter Kapazitäten.
- Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage: der volle vereinbarte Preis kann in Rechnung gestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Arbeiten, reservierte Zeitfenster sowie nicht stornierbare Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur, wenn das Fotostudio die Leistung aus Gründen nicht erbringt, die es zu vertreten hat, oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Individuell angefertigte fotografische Leistungen sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Bei Terminverschiebungen aus wichtigem Grund bemüht sich Lichtblick Fotostudio Wien um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht.
6. Haftungsbeschränkungen
Lichtblick Fotostudio Wien haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Fotostudio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleiben zwingende Haftungsbestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Für technische Störungen, höhere Gewalt, Ausfälle von Ausrüstung, Datenverlust trotz ordnungsgemäßer Sicherungsmaßnahmen oder Verzögerungen durch Dritte haftet das Fotostudio nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit ein Verschulden vorliegt.
Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Daten, Dateien und Unterlagen vor Übergabe an das Fotostudio zu sichern. Für vom Kunden bereitgestellte Gegenstände, Produkte, Kleidung oder Requisiten wird nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung gehaftet.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle vom Fotostudio erstellten Lichtbilder, Entwürfe, Bearbeitungen und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich bei der Fotografin bzw. dem Fotografen bzw. bei Lichtblick Fotostudio Wien, soweit die Rechte wirksam übertragen oder eingeräumt wurden.
Die Kundin bzw. der Kunde erhält nur jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst dies regelmäßig ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten privaten oder geschäftlichen Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere:
- Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung über den vereinbarten Zweck hinaus,
- Veröffentlichung in sozialen Medien, auf Websites oder in Werbematerialien,
- Weitergabe an Dritte, Agenturen oder Medien,
- kommerzielle Nutzung außerhalb der vereinbarten Lizenz,
ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lichtblick Fotostudio Wien und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung zulässig.
Sofern nicht anders vereinbart, bleibt das Fotostudio berechtigt, Aufnahmen zu Referenz-, Portfolio-, Eigenwerbe- und Präsentationszwecken zu nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei der gewünschten Nutzung der Bilder keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere bei Produkt-, Marken- oder Unternehmensaufnahmen.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Lichtblick Fotostudio Wien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzrecht.
Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Terminverwaltung, Rechnungslegung, Kommunikation, Bildbearbeitung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Je nach Einzelfall kann die Verarbeitung auch auf Einwilligungen oder berechtigte Interessen gestützt werden.
Bildaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, stellen personenbezogene Daten dar. Die Verarbeitung solcher Aufnahmen erfolgt nur im erforderlichen Umfang und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Soweit für bestimmte Nutzungen, insbesondere für Veröffentlichungen oder Werbezwecke, eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten für Datenschutzanfragen können in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Betroffenenrechte, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, bleiben unberührt.
9. Höhere Gewalt
Lichtblick Fotostudio Wien haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Brand, Überschwemmung, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Krieg, Terror, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Fotostudios liegende Ereignisse.
Im Fall höherer Gewalt sind beide Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Das Fotostudio wird sich bemühen, betroffene Termine innerhalb angemessener Frist neu zu vereinbaren.
10. Änderungen der Bedingungen
Lichtblick Fotostudio Wien behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
Änderungen werden in geeigneter Form bekanntgegeben. Sofern eine laufende Vertragsbeziehung betroffen ist, werden wesentliche Änderungen der Kundin bzw. dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Lichtblick Fotostudio Wien gilt, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbarter Gerichtsstand. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Kontaktinformationen
Lichtblick Fotostudio Wien
Mariahilfer Straße 45
1060 Wien
Austria
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 587 42 19
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: 2026